Zuzahlungsbefreiung für Medikamente


Antrag bis Dezember einreichen
Zuzahlungsbefreiung für Medikamente

Für jedes verschreibungspflichtige Medikament zahlt der Patient in der Apotheke eine Zuzahlung. In manchen Fällen ist es möglich, sich von diesen Zahlungen befreien zu lassen. Der Antrag dafür wird immer für das kommende Jahr gestellt werden, für 2014 endet die Frist Ende Dezember.

Zuzahlungen zu Medikamenten

Die Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente übernimmt die Krankenkasse. Allerdings wird für jedes verschriebene Arzneimittel eine Zuzahlung in der Apotheke fällig. Diese beläuft sich auf zehn Prozent des Arzneimittelpreises und beträgt mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Um wirtschaftliche Härte zu vermeiden, hat der Gesetzgeber für Medikamente eine Belastungsobergrenze eingeführt: Die Summe aller Zuzahlungen in einem Jahr darf zwei Prozent des Bruttojahreseinkommens nicht überschreiten. Bei chronisch Kranken liegt die Grenze bei nur einem Prozent.

Befreiung bei Krankenkasse rechtzeitig beantragen

Versicherte, bei denen dieser Wert überstiegen ist, können bei ihrer Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung beantragen. Wird diese genehmigt, zahlt der Patient den errechneten Eigenbetrag am Anfang des Jahres und muss dann in der Apotheke nichts mehr zuzahlen. Der Antrag für das Jahr 2014 sollte bis Ende Dezember bei der Krankenkasse eingehen. Jede Befreiung gilt immer nur für ein Jahr. Wer bereits eine besitzt, muss diese erneuern lassen.

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*Dies gilt nur für nicht-verschreibungspflichtige Medikamente!

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Heilpflanzen

Eine Heilpflanze (auch Drogenpflanze oder Arzneipflanze genannt) ist eine Pflanze, die in der Pflanzenheilkunde (Phytotherapie) wegen ihres Gehalts an Wirkstoffen zu Heilzwecken oder zur Linderung von Krankheiten verwendet werden kann. Sie kann als Rohstoff für Phytopharmaka in unterschiedlichen Formen, aber auch für Teezubereitungen, Badezusätze und Kosmetika verwendet werden.

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