Neue Rabattverträge in Kraft


Anderes Medikament, gleicher Wirkstoff
Neue Rabattverträge in Kraft

Viele neue Rabattverträge traten am 1. Juli in Kraft. Für betroffene Patienten bedeutet das eine Umstellung auf ein anderes Arzneimittel. Darauf macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) aufmerksam.

Apotheker berät kompetent

Millionen gesetzlich krankenversicherter Patienten müssen sich darauf einstellen, bei ihrer nächsten Rezepteinlösung ein anderes Arzneimittel als bisher vom Apotheker ausgehändigt zu bekommen. „Das ist nicht das erste Mal in diesem Jahr, dass Millionen Patienten auf neue Arzneimittel umgestellt werden, und es wird wohl auch nicht das letzte Mal sein“, sagt der stellvertretende DAV-Vorsitzende Dr. Rainer Bienfait.

Für viele Patienten ist das Umstellen auf ein neues Medikament mühsam. Verunsicherte Patienten können sich in der Apotheke beraten lassen. Bienfait erklärt: „Besonders groß kann die Verunsicherung bei chronisch kranken Menschen sein, die ihre Medikamente genau kennen. Persönliches Engagement des Apothekers in Verbindung mit pharmazeutischem Fachwissen ist dann erforderlich, um dem Patienten das Vertrauen in seine Medikation wiederzugeben.“

Damit die Krankenkassen sparen

Nach Berechnungen des DAV erlassen oder ermäßigen die Krankenkassen ihren Versicherten die gesetzliche Zuzahlung aber für kaum mehr als ein Drittel dieser Rabatt-Arzneimittel. Von den 24.800 erfassten Rabatt-Arzneimitteln sind nur 9.400 Medikamente ab 1. Juli zur Hälfte oder komplett von der Zuzahlung befreit (38 Prozent).

Jede Apotheke muss das von der jeweiligen Krankenkasse vorgesehene Rabatt-Arzneimittel abgeben – bei gleichem Wirkstoff, gleicher Wirkstärke, gleicher oder als austauschbar festgesetzter Darreichungsform, identischer Packungsgröße und Zulassung für ein gleiches Anwendungsgebiet. Indem sie die Rabattverträge umsetzen, unterstützen die Apotheken die gesetzlichen Krankenkassen bei Einsparungen. Laut Bundesgesundheitsministerium hat die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) im Jahr 2012 rund 2,4 Mrd. Euro durch Rabattverträge eingespart.

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Eine Heilpflanze (auch Drogenpflanze oder Arzneipflanze genannt) ist eine Pflanze, die in der Pflanzenheilkunde (Phytotherapie) wegen ihres Gehalts an Wirkstoffen zu Heilzwecken oder zur Linderung von Krankheiten verwendet werden kann. Sie kann als Rohstoff für Phytopharmaka in unterschiedlichen Formen, aber auch für Teezubereitungen, Badezusätze und Kosmetika verwendet werden.

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