Arzneimittelnebenwirkungen melden


Jeder darf mitmachen!
Nebenwirkungen Arzneimittel Beipackzettel
Ingo Bartussek/Shutterstock.com

Die Arzneimittelbehörden und Pharmaindustrie arbeiten ständig daran, Medikamente sicherer zu machen. Doch dafür brauchen sie die Hilfe von Anwender*innen, die Nebenwirkungen melden.

Keine Wirkung ohne Nebenwirkung

Leichter Durchfall nach der Einnahme von Antibiotika oder Schmerzen im Arm nach einer Impfung: Fast jeder hat schon einmal unter einer Arzneimittelnebenwirkungen gelitten. Mit welchen Nebenwirkungen zu rechnen ist, können Patient*innen im Beipackzettel nachlesen. Die darin enthaltenen Informationen über mögliche Nebenwirkungen stammen vor allem von Studien vor der Zulassung des Medikaments, die von Pharmaunternehmen durchgeführt wurden.

Beipackzettel wird ständig aktualisiert

Allerdings ist die Dauer vieler Studien oft kurz und die Anzahl der Teilnehmer*innen begrenzt. Sehr seltene oder spät auftretende Wirkungen treten häufig erst im alltäglichen, langfristigen Gebrauch auf. Das ist problematisch, denn um Arzneimittel sicher einsetzen zu können, müssen Ärzt*innen und Apotheker*innen stets über alle möglichen Nebenwirkungen Bescheid wissen. Deshalb wird der Beipackzettel von Pharmaunternehmen und Arzneimittelbehörden ständig aktualisiert. Die Informationsquelle dafür sind Meldungen von Ärzt*innen und Apotheker*innen, aber auch von Patient*innen.

Zentrale Sammelstelle

Um die Meldung möglichst einfach zu gestalten, hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zusammen mit dem Paul-Ehrlich-Institut eine zentrale Sammelstelle für Berichte über Nebenwirkungen eingerichtet. Über ein Online-Formular können Patient*innen ganz einfach und anonym Nebenwirkungen melden. Besonders wichtig sind Nebenwirkungen, die im Beipackzettel noch nicht aufgeführt sind oder sehr schwerwiegend sind. Hilfe beim Ausfüllen bekommen Patient*innen auch in der Apotheke oder Hausarztpraxis.

Ganz wichtig ist, dass die Meldung bei den Behörden nicht das Gespräch mit der behandelnden Ärzt*in ersetzt. Neu aufgetretene Nebenwirkungen sollten nämlich stets abgeklärt werden.

Quellen: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Paul-Ehrlich-Institut

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Heilpflanzen

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